Laufgemeinschaft Kaufungen e.V. - Satzung und Vereinsordnung
Die Satzung der Laufgemeinschaft Kaufungen e.V. regelt die Grundlagen unseres Vereins. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Zweck, Mitgliedschaft, Organen und der Organisation des Vereins.
Letzte Aktualisierung: 09.03.2001
1. Der Verein führt als Mitglieder:
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand besteht aus:
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landessportbund Hessen e.V. oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der bzw. die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Sports zu verwenden hat.
Die Satzungsänderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Im Innenverhältnis zeigt sie Wirkung mit der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung vom 09.03.2001.
Bei Fragen zur Vereinssatzung kontaktieren Sie gerne unseren Vorstand